häufig gestellte fragen

Je nach Versicherungsumpfang werden die Kosten für Osteopathie bzw. Heilpraktikerleistungen im Rhamen privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernommen. Inzwischen übernehmen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine osteopathsiche Behandlung. Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen für die Rückerstattung der Behandlungskosten ein ärztliches Rezept verlangen. Erkundigen Sie sich vor Ihrem ersten Besuch direkt bei Ihrer Krankenkasse. Die Vorgaben für die Kostenerstattung erfülle ich durch mein Studium und durch die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland.

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