Sie können vor Ort mit EC-Karte, direkt nach der Behandlung
bezahlen. Alternativ können Sie den Betrag auch nach Erhalt der
Rechnung überweisen.
Osteopathie wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen
bezuschusst. Voraussetzung hierfür ist meist, dass der behandelnde
Osteopath eine nach den BAO-Richtlinien erfolgte Ausbildung
absolviert hat sowie Mitglied in einem Verband ist. Die Vorgaben
für die Erstattung erfülle ich durch mein Studium und die
Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD).
Zudem verlangen einige Krankenkassen eine Empfehlung oder
Überweisung durch einen Arzt. Über die Voraussetzungen und die
Höhe der Erstattung informieren Sie sich bitte bei Ihrer
Krankenkasse. Informationen darüber finden Sie hier.
Bei Patienten mit einer Zusatzversicherung oder privater
Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung über das
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).